Zitat Um ehrlich zu sein, ist für mich "Kanzlermehrheit" in meinem Sprachgebrauch ebenfalls eine Mehrheit, die a) eine Mehrheit der MdBs umfasst, b) die sich aus den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen rekrutieren.
Das wäre aber, mit Verlaub, ein sehr eigenwilliger Sprachgebrauch.
Und zwar aus folgendem Grund:
Es gibt ganz bestimmte, fest umrissene Fälle, in denen der Kanzler auf eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages angewiesen ist. Dies ist der Fall bei der Wahl des Kanzlers, bei einer Vertrauensabstimmung und bei einem konstruktiven Misstrauensvotum. Dies sind daher auch die einzigen Fälle, in denen der Begriff "Kanzlermehrheit" eigentlich einen Sinn macht.*
Nun sind diese Abstimmungen allesamt aber GEHEIM. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei geheimen Abstimmungen nie weiß, von wem die Stimmen gekommen sind. Ihr Punkt (b) kann daher kein notwendiges Bestimmungsmerkmal für die "Kanzlermehrheit" sein.
* Bei allen anderen Abstimmungen reicht die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Und unter den anwesenden Abgeordneten hatte die Regierung eine Mehrheit. Selbst wenn man nur die Ja-Stimmen der anwesenden Koalitionsabgeordneten zählt, gab es diese Mehrheit. Das Vorhaben wäre also durchs Parlament gegangen, SELBST DANN, wenn die Opposition geschlossen gegen das Vorhaben gestimmt hätte. Die Regierung hatte somit nach wie vor das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments.
Und wie bereits oben geschrieben: Eine solche Situation, in der die Regierungsparteien zwar die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten stellt, jedoch nicht die Mehrheit aller Abgeordneten, ist im Parlamentsalltag der absolute Regelfall. Mit der gleichen Logik könnte Spiegel Online seit Jahrzehnten praktisch jede Woche schreiben "Regierung verliert Kanzlermehrheit".
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