Zitat Erstens gibt es weitere Fälle, in denen der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zu einer Entscheidung kommen muss, darunter der nicht unwichtige Fall der Zurückweisung eines Einspruchs durch den Bundesrat. Zweitens ist die Vertrauensfrage nicht geheim.
Richtig. Da war ich ungenau. (Was allerdings nicht das Argument berührt, dass für die Definition des Begriffs "Kanzlermehrheit" nicht entscheidend sein kann, ob die Stimmen von der eigenen Partei kommen - denn gerade bei der Abstimmung über den Kanzler weiß man das eben gar nicht).
Zitat Ich denke, an dieser Fähigkeit, die eigene Mehrheit "kommandieren" zu können, wenn es ums Eingemachte geht, macht man in parlamentarischen Systemen die Handlungsfähigkeit einer Regierung aus
Auch hier: Richtig. Das ist ja gerade mein Punkt: Man kann die Frage, ob Merkels Regierung noch handlungsfähig ist, juristisch formal beurteilen oder politisch faktisch. - Juristisch formal wäre dies, das was man als "Kanzlermehrheit" bezeichnet. Also eine absolute Mehrheit im Parlament. Und die hatte Merkel bei der ESM-Abstimmung. - Politisch faktisch ist allerdings entscheidend, woher die Stimmen kommen. D.h. ein Kanzler muss seine eigenen Leute hinter sich haben. Aber auch dies hatte Merkel: ihre eigenen Leute haben genug Ja-Stimmen abgegeben für eine Mehrheit im Bundestag. Politisch ist das regelmäßig ausreichend um einer Regierung Stabilität zu attestieren. Und seien sie versichert: Wäre die "Kanzlermehrheit" juristisch notwendig geweseen, dann hätte Merkel diese auch aus den eigenen Reihen heraus mobilisiert. Es fehlte ihr ja nur eine Stimme - und mindestens 20 Abgeordnete waren abwesend. Im "Ernstfall" hätte man die schon noch herangekarrt.
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