Zitat von C.Warum dann das Gewese mit den Gutachtern?
Naja, aus dem Nichts zu schöpfen, traut der Jurist sich auch nicht zu. Aber die Beurteilung, ob ein Gutachten glaubwürdig und relevant ist, die lag und liegt bei ihm. Nicht der Gutachter entscheidet, sondern immer das Gericht.
Das stimmt, lieber Rayson. Aber in diesem Fall vermute ich, wie C., daß das schwer für das Gericht sein wird.
Vielleicht kann man in der Tat ein Obergutachten anfordern, wie es in solchen Fällen einander widersprechender Gutachten nicht selten ist. Da Norwegen ein kleines Land ist, könnte das Gericht vielleicht auch an Experten aus dem Ausland denken, die auf die Differentialdiagnose zwischen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung und einer paranoiden Schizophrenie spezialisiert sind; die also darüber geforscht und publiziert haben.
Der Fall ist ja auch wissenschaftlich interessant. Ich habe versucht, das in den Artikeln anzudeuten: Es geht darum, wie eigentlich solche psychischen Störungen und Krankheiten zu definieren sind und letztlich um das Problem der Willensfreiheit; gerade auch mit Blick auf die Fortschritte der Hirnforschung, die es immer offensichtlicher machen, daß es keine "rein psychischen" Prozesse gibt, die nicht ihre hirnphysiologische Grundlage hätten.
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