@ Vogelfrei: Wenn Breivik schuldunfähig ist, kommt er deshalb ja nicht frei, sondern wird in ein psychiatrisches Krankenhaus bzw. eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. So wäre die Rechtslage in Deutschland und Österreich; schenkt man den darin übereinstimmenden Presseberichten Glauben, verhält es sich in Norwegen nicht anders. Das heißt: Breivik wird in jedem Fall vom Rest der Menschheit isoliert; wenn er schuldfähig ist, zur Strafe; wenn er schuldunfähig ist, als sog. freiheitsentziehende Maßregel (bzw. mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme). Am faktischen Ergebnis ändert die Frage nach der Schuldfähigkeit also nicht viel.
@ Gutachten-Thematik: Bei zwei einander widersprechenden Gutachten wird der Richter mangels eigener Sachkunde den entscheidungserheblichen Sachverhalt kaum so feststellen und seine Entscheidung so begründen können, dass man ihm sein Urteil in der Rechtsmittelinstanz nicht um die Ohren haut. Was bleibt ihm also anderes übrig, als ein Obergutachten einzuholen?
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