Ich musste beim Lesen des Beitrags an ein Zitat denken. Ein Vergleich ist sicher unangemessen, weil der Staat in dem wir leben ein gänzlich anderer ist. Trotzdem kann ich nicht verstehen, wie allen ernstes jemand auf die Idee kommen kann dem Staat jemals wieder die Herrschaft über die Erziehung zu übertragen.
Zitat Und, wenn hier dieser Knabe, dieses Mädchen mit ihren zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen, und dort nun so oft zum ersten Mal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend. Und dort behalten wir sie wieder vier Jahre, und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger (Lachen), sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei, oder in die Arbeitsfront, in die SA, in die SS, in das NSKK undsoweiter. […] Und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben!
Vielleicht gebietet das Bundesverfassungsgericht dem ganzen ja noch Einhalt, ich halte das eigentlich für recht eindeutig geregelt aber anscheinend ist das nicht die gängige Auslegung.
Zitat (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
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