Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #19Derzeit würde ich von einer sich ergänzenden Kompetenzausübung sprechen
Das können Sie natürlich tun. Ich halte mich an die eingeführte Terminologie, in der es ja auch ergänzende Kompetenzen gibt. Die aber etwas anderes sind als konkurrierende Zuständigkeiten
Zitat des zahnlosen Europäischen Parlaments
Treffender fände ich: nach Art eines kleinen Kindes, das Zähne bekommen hat, aber diese (noch) nicht einzusetzen wagt.
Zitat Mir gefällt nach wie vor Ihr Vorschlag einer Abgrenzung der Kompetenzen am besten.
Ein Allheilmittel ist das leider auch nicht, wie unser Nachbarland Österreich zeigt, in dem es nach dem Verfassungswortlaut eine säuberliche Abgrenzung von Bundes- und Landeskompetenzen und eben keine konkurrierenden Zuständigkeiten gibt. Aber m.E. wäre dieses Abgrenzungsmodell dennoch dem gegenwärtigen Zustand vorzuziehen. Von Bedeutung wäre im hypothetischen Bundesstaat auch, wer neue Kompetenzen schaffen kann (sog. Kompetenz-Kompetenz) oder eine Veränderung der bestehenden Kompetenzverteilung vornehmen darf. Aus föderalistischer Sicht sollte diese Macht bei den Ländern bleiben.
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