Zitat von Dagny im Beitrag #3Es wurde ein Gesetz geschaffen, welches Überhangmandate weiter möglich macht. Dies hat in der Vergangenheit eher der CDU genutzt.
Allgemeiner ausgedrückt: Wenn es viele kleine und nur eine große Partei gibt, hilft es der großen Partei und damit der Mehrheitsbeschaffung. Und das ist gut so, denn so kommt es leichter zu Mehrheiten und schwerer zu Koalitionen gegen die größte Partei.
Letztlich sollen Wahlen auch - wenn nicht sogar vor allem - die Regierungsbildung ermöglichen. Letztlich führt jedes beliebige Wahlrecht immer mal zu Inkonsistenzen. Insofern finde ich diese Diskussion vor dem BVG völlig blöd. Das alte System fand ich gut und bewährt. Das allerdings ist wohl eine Mindermeinung.
Gut ist im Sinne leichteren Mehrheitsbildung übrigens auch das griechische System - da bekommt die stärkste Partei einfach mal so 50 Abgeordnete dazu.
Die Überhangmandate sind kein Instrument der Sicherstellung einer Mehrheit. Sie sind zufällig Mehrheitsentscheidend. Es gibt ein Urteil des BVG, dass das nicht sein darf.
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