Zitat von ZettelDie Bundesregierung hatte lediglich, einer früheren Vorgabe aus Karlsruhe folgend, Mängel zu beheben versucht. Das ist nicht ausreichend gelungen; so sagt es der Zweite Senat des BVerfG
Meines Erachtens is das ein Euphemismus. Es ist nicht mal im Ansatz gelungen, die Mängel zu beheben. Im Gegenteil hat man noch neue Mängel hinzugefügt: Vor der Novelle hat man geglaubt, negatives Stimmgewicht träte immer im Zusammenhang mit Überhangsmandaten auf. Jetzt hat man durch die Oberverteilung der Mandate nach abgegebenen Stimmen in den Ländern noch eine Variante ohne Überhangsmandat geschaffen. Das BVG hat dem Gesetzgeber übrigens auch aufgegeben das Wahlrecht zu vereinfachen, die "Reststimmenverwertung" ist aber so formuliert worden, dass kaum noch jemand das Verfahren versteht und wie das BVG festgestellt hat, nicht zielführend. Es gab ja durchaus verfassungskonforme Vorschläge, aber die Koalitionsfraktionen haben diese verworfen, weil damit die Überhangsmandate reduziert oder abgeschafft worden wären. Deshalb ist das Urteil durchaus eine Schlappe für die Koalition und die Kommentare der Herren Krings CDU) und Ruppert (FDP), welche die Grundzüge des von ihnen entworfenen Wahlrechts bestätigt sehen, erscheinen mir als blanker Zynismus oder grenzenlose Ignoranz.
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