Zitat von xanopos im Beitrag #14 Ausnahme sind Raucher, die gegen das Verursachen eines Waldbrandes versichert sind.
Sind die dann auch gleich gegen die Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung versichert, die dann kommt, wenn jemand zu Schaden kommt ?
Das kommt darauf, wie beeinflussbar das Justizsystem des Landes ist, wo der Brand verursacht wurde. Aber eines kann ich schon vorweg garantieren: billig wird diese Versicherung nicht sein.
Naja, wir leben in Deutschland. Und strafrechtliche Folgen sind hier nicht versicherbar (ich wüsste auch nicht wo sonst).
Oder um es anders zu sagen: Das ganze ist (Wamba möge mir das Wort verzeihen) widersinnig. Ich kann nicht jemandem erlauben eine Straftat zu begehen, weil er die materiellen Schäden bezahlen kann. Und das ist auch der Schlag zur Hundediskussion: Ich kenne Leute, die sind der Meinung, man könne einen Hund frei laufen lassen, wenn der nur versichert wäre. Das ist aber genauso widersinnig. Denn eine (wenigstens) fahrlässige Körperverletzung bleibt eine Straftat. Und ist per se nicht versicherbar.
Und nebenbei: Selbst wenn mir eine Versicherung 100.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt, ändert das wenig, wenn mein Fuß verkohlt (Waldbrand) oder mein Gesicht eine Bißwunde ziert (Hundebiss). Man kann nicht jeden Schaden "versichern". Wie sollte man auch den Tod einer Person versichern ?
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