Zitat von Zettel im Beitrag #72Ich bin der Überzeugung, daß zum Führen großer Hunde nur berechtigt sein sollte, wer eine entsprechende Prüfung ("Hundeführerschein") bestanden hat. Wer sich nicht daran hält, der solle strafrechtlich belangt werden; und zwar unabhängig davon, ob etwas "passiert" ist. So, wie beim Fahren ohne Führerschein.
Früher oder später wird es ihn geben, den Hundeführerschein. Besser als ein Verbot ist die Idee allemal. Das wird dann bestimmt eine EU-Verordnung, sonst kommen Touristen aus der EU mit großen Hunden ja nicht mehr nach Deutschland. Und dann muß dieser Führerschein natürlich kontrolliert werden; die Ordnungsämter brauchen dann auch mehr Personal für Streifengänge. Und so ein Hund wird mit der Zeit bestimmt auch ein bisschen vergesslich, so wie sein Herrchen es mit der Zeit an der nötigen Strenge vermissen lassen könnte. Da schafft ein TÜV Abhilfe. Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich DNA-Registrierungen vornehmen, um endlich dem Hundekotproblem beizukommen. Auf ihren Streifen nehmen die Ordnungsämter einfach überall Proben von den Hinterlassenschaften der vierbeinigen Freunde und schicken dann Bußgelder inkl. der Kosten für die Laboruntersuchung an die führungsberechtigten Halter. Im Wiederholungsfall droht dann der Führerscheinentzug. Auch sollte in diesem Zusammenhang an den Ausbau des Tierheimnetzes gedacht werden. Das kostet natürlich alles eine Menge Geld und muss auch sozial gerecht ausgestaltet werden. Mit einer Erhöhung der Hundesteuer ist es wohl nicht getan. Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Tierfutter ist ja auch nicht mehr zeitgemäß, allerdings müsste man das noch irgendwie trennen von der Nutztierhaltung ... Ohne die Schaffung von weiteren Stellen im BMELV sind diese neuen Aufgabenbereiche nicht zu bewältigen.
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