Lieber Noricus, tut mir leid, dass ich die Ökosiedlung zu wörtlich genommen habe. Ich dachte es ging um das gutnachbarliche Zusammenleben. Die von mir genannten Beispiele wollen auch nichts verbieten, sondern dem Recht zum Durchbruch verhelfen. Den lärmbelästigten Bewohnern nämlich. Der Club kann ja theoretisch bleiben, nur darf man von ihm und seinen Gästen nichts hören. Auch die Flugzeuge könnten theoretisch fliegen. wenn man sie im Haus nicht hört. Und weiß der Geier warum die Ökos bei Ihrem Bekannten die Illumination nicht ertragen, sie werden einen Grund haben. Nur weil ich ein Recht habe überall zu wohnen, werde ich sicher meine Auswahl auch nach den Bewohnern einer Gegend *und ihren örtlichen Gegebenheiten, wie Clubs und Flughäfen, treffen. Mir scheint, wir haben hier einfach unterschiedliche Vorgehensweisen. Und ich habe auch kein Modell, jedenfalls nicht für andere. Ich habe Ihnen nur geschildert wie ich es handhabe. Wie es andere machen, ist ihre Sache. Übrigens ergibt sich die höhere Regelungsdichte aus der Auslegungsbreite der Willkürparagraphen. Da wurde man nicht nur verurteilt für etwas was man getan hatte, sondern auch getan haben könnte oder gedacht haben könnte zu tun. Ich werde das nie verstehen warum man nicht nachgeben kann, wenn eine Übereinkunft unmöglich ist. Was ändert sich denn, nachdem man Recht bekommen hat? Es geht in die nächste Runde. Offene Gesellschaften sind immer eine Ansammlung von Parallelgesellschaften. Das macht ja gerade ihre Vielfalt und Atraktivität aus. Meist findet man irgendwann seine "Parallelgesellschaft" in der man sich wohlfühlt. Bis auf Mahnverfahren habe ich mich in meinem bisherigen Leben noch nicht genötigt gesehen jemanden zu verklagen. Auch das Faustrecht findet auf Grund meines Zivilisationsgrades keine Anwendung. Agree to disagree würde ich vorschlagen.
Nachtrag: * und ihren örtlichen Gegebenheiten, wie Clubs und Flughäfen
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.