Zitat von Elmar im Beitrag #89Wie gesagt, ohne genaue Kenntnis der Gegebenheiten ist das Spekulation, die ich so ähnlich leider schon erfahren durfte (allerdings ohne Hund)
Die Gebissene hat den Sachverhalt übrigens ganz anders dargestellt:
Zitat von Generalanzeiger BonnDiese Version kauften Amtsrichter André Stollenwerk und Staatsanwalt Thomas Geyer dem Angeklagten allerdings nicht ab. Sie glaubten vielmehr den Schilderungen der Ärztin. Sie hatte berichtet, dass sie den Jäger schon aus 30 Metern Entfernung gesehen habe und sofort stehen geblieben sei. Der Grund: Etwa eine Woche zuvor sei ihr mit einem Freund durch den Wald joggender Ehemann ebenfalls von dem Weimaraner attackiert worden.
Ihre böse Vorahnung habe sich bestätigt: Der nicht angeleinte Hund sei auf sie zugelaufen und habe sie "sofort angegriffen". Er habe sie in den Unterarm und den Oberschenkel gebissen. "Ich habe gedacht, der hört nicht mehr auf zu beißen." Die Bisse hätten erst aufgehört, als der 70-Jährige seinen Hund am Halsband gepackt und weggezogen habe.
"Vollkommen perplex" war die Frau nach eigenen Angaben darüber, dass der Hundehalter anschließend trotz der zerrissenen Jogginghose behauptet habe, dass sein Hund sie nicht gebissen habe.
Das klingt schon ganz anders als Auf-den-Schwanz-Treten oder plötzliches rücksichtsloses Umrennen. Die Wahrheit mag irgendwo in der Mitte zwischen den Darstellungen liegen. Immerhin ergibt sich aus der Sache ein Argument für das Anleinen: wäre der Hund angeleint gewesen, so hätte er nicht auf die Frau zulaufen können, und sie wäre zumindestens teilweise mitverantwortlich, weil sie sich in seine Nähe begeben hatte. Der Fall wäre also klarer, letztlich auch zugunsten des Hundebesitzers ("Halter" trifft es hier ja nicht wirklich).
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