Zitat von stefanolix im Beitrag #83Wenn der Joggerin auf einem schmalen Waldweg plötzlich ein Hund entgegenkommt und sofort zubeißt, kann sie überhaupt nicht »aufpassen«. Ich sehe da kein Fehlverhalten. Was will sie denn in dieser Situation noch tun?
Angenommen die Joggerin hat den Hund übersehen und ist ihm auf den Schwanz gestiegen, und der Hund hat im Reflex reagiert. Immer noch die Schuld des Hundehalters?
Von Schuld würde ich da nicht sprechen. In der Haftung ist er dennoch, wenn sein Tier dabei jemanden geschädigt hat. Man könnte es - weit hergeholt - mit der Gefährdungshaftung in der Auto-Haftpflichtversicherung vergleichen. Dort müssen Sie auch haften, wenn zum Beispiel durch ein defektes Teil am Fahrzeug ein anderer geschädigt wird - Sie also selbst keinen Fehler gemacht haben.
Für diese Art Instinktbiss haben (hoffentlich die meisten) Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung.
An dem beschriebenen Fall finde ich die Uneinsichtigkeit des Hundehalters bemerkenswert (falls die Version der Geschädigten so zutrifft). Mir ist aus dem näheren Bekanntenkreis ein Fall bekannt, bei dem jemand zu Fuß unterwegs im Halbdunkel von einem Terrier ins Bein gebissen wurde - die Hundehalterin warf dem Gebissenen daraufhin vor, er hätte das Tier durch seine dunkle Kleidung geängstigt, und weigerte sich zuerst, die kaputte Hose zu ersetzen.
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