Zitat von Zettel im Beitrag #25In Städten mit einem fast perfekt ausgebauten Netz von Radwegen hat der Autofahrer heute aber in der Regel kaum noch mit den Radfahrern zu tun, die ja oft auch ihre eigene Ampelschaltung haben.
Da kennen Sie wohl Städte, in denen an jeder Kreuzung eine Ampel steht? Sonst muß der Kraftfahrer Fahrradfahrer doch immer mit berücksichtigen. Rechtsabbiegende Straßenbefahrer müssen den Fahrradverkehr durchlassen (Abbiegeregel), Vorfahrtsschilder beziehen sich auch auf die Fahrradspur, und natürlich hat an Grundstückseinfahrten der passierende Fahrradverkehr vorrang.
Zitat von Zettel im Beitrag #25Der größere Teil des Raums gehört also zwangsläufig den Autofahrern.
Den Autofahrern gehört nur ihr Auto. Ich weiß natürlich, was Sie sagen wollen, finde aber die Wortwahl bezeichnend. Die Fahrbahn ist auch von Kutschen und Pferden zu benutzen. Und selbst wenn ein Fahrradfahrer auf der Fahrbahn unterwegs ist, obwohl ein benutzungspflichtiger Radweg da ist, endet schon die Verfügungsberechtigung der Autofahrer über die Fahrbahn, die sie hätten, wenn sie ihnen gehören würde, durch die Rücksichtspflicht auf den Radfahrer. Leider gibt es aber charakterlich ungeeignete Kraftfahrer, die meinen, sie müßten nur die Verkehrsteilnehmer respektieren, die sich in ihren Augen regelkonform verhalten.
Zitat von Zettel im Beitrag #25Die Gehsteige teilen sich Fußgänger und Radfahrer, und zwar ungefähr im Verhältnis 2:1 bis 3:1 zugunsten der Radfahrer. Mit anderen Worten: Den in dieser Einkaufsstraße zahlreichen Fußgängern bleibt ein schmaler Streifen, auf dem man kaum aneinander vorbeikommt.
Fußgänger gibt es viele; Radfahrer sind in dieser Straße eine Seltenheit. Die Folge ist, daß die Fußgänger fast alle den Radweg mit benutzen; sie sehen ihn einfach als Teil des Bürgersteigs, ohne den kaum ein Fortkommen wäre.
Durch eine Mißachtung der StVO kompensieren da die Fußgänger den Fehler der kommunalen Verwaltung, sich nicht um bedarfsangepaßte Verkehrswegaufteilung zu kümmern. Das ist sehr oft so. Vor dem Hintergrund kann man zynisch fragen, ob dem Subsidiaritätsprinzip widersprechende europäische Regelungen wirklich so viel unsinniger wäre.
Zitat von Zettel im Beitrag #25Man gehört zu den Guten, die etwas für die Umwelt tun. Man strampelt sich für die Umwelt ab, statt bequem im Auto zu sitzen. Das adelt.
So furchtbar politisiert sind die Menschen doch wohl nicht. Das Fahrrad ist eben um Größenordnungen billiger als das Auto, das sich viele gar nicht leisten können oder wollen. Den Verkehr zu emotionalisieren ist eine ganz alltägliche Erscheinung, die alle treffen kann.
Zitat von Zettel im Beitrag #25In Berlin ist es mir einmal passiert, daß einer, der vermutlich mit seinem Rad aus der S-Bahn gekommen war, mich umfuhr, als er über den Bahnsteig radelte, als sei er in der Tour de France unterwegs. "Paß doch auf, du *** " war sein Kommentar, bevor er sich aus dem Staub machte.
Die rührende Geschichte von den Radfahrern, die sich bei Tempo 50 nicht in die Stadt trauen, glaube ich nicht. Aber als Fußgänger muß man vor dieser ideologisierten Minderheit der Radfahrer schon ständig auf der Hut sein.
Obwohl Sie die spezielle Geschichte vom Verkehrsrüpel, dessen Geschwindigkeit Sie bedroht hat, und den Ängsten von Radfahrern allgemein vor der bedrohlichen Geschwindigkeit vom Blechverkehr direkt hintereinander geschrieben haben, gehe ich davon aus, daß Sie nicht von dem einen aufs andere schließen. Die Unfallstatistiken sind jedenfalls ganz erhellend. Fußgänger und Radfahrer sind jeweils für knapp die Hälfte der Unfälle verantwortlich, in die sie verwickelt sind. Gibt es bei Unfällen mit ihnen Tote, dann sind sie es immer selber. Körperliche Schäden erhalten knapp 90% der verunfallten Radfahrer. Bei Motorradfahrern ist diese Quote nur bei 0,85%. Diese Diskrepanz erklärt sich nicht alleine durch Lederkluft, Helm und Alterszusammensetzung! Die allerhäufigste Unfallursache liegt nämlich im Gebrauch des Fahrweges, sei er berechtigt oder nicht. Daraus folgt, daß Fahrradwege im dichten Stadtverkehr ein Riesenübel sind. Wenn man die Verwaltungen nur durch flächendeckende 30-Zonen zu deren Abschaffung zwingen kann, ist das schon Argument genung.
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