Zitat Es gibt historische Gründe dafür, daß Schulen in staatlicher Regie betrieben werden; wenn auch bis ins 19. Jahrhundert diejenigen, die es sich leisten konnten, den Privatunterricht für ihre Kinder bevorzugten, sei es durch Hauslehrer, sei es in Privatschulen. Der Staat sprang dort ein, wo Eltern sich das nicht leisten konnten.
Die Schulen wurden ja sozusagen von den Kirchen in den Säkularisierungswellen geerbt. Das ist jetzt Definitionssache, ob man die Kirchen als private Institutionen betrachtet. Interessat dürfte jedenfalls sein, daß die Paulskirchenverfassung die Schulpflicht nur als Pflicht des Staates verstand, flächendeckende Beschulungsmöglichkeiten zu schaffen, wenn es die Eltern es nicht können (etwa in abgelegenen Regionen). Hausunterricht durfte keiner Beschränkung unterworfen werden (§ 154). Ja, das war die erste liberale demokratische Verfassung in Deutschland! Erst später wurde Schulpflicht eine Last für die Schüler. Schule sollte nicht nur bilden, sondern im nationalsozialistischen Geiste erziehen. Das Adjektiv hat man zwar später gestrichen, der Rest vom Geiste blieb.
Nun kann man überlegen: Früher war die Schulpflicht ein Recht der Eltern gegenüber dem Staat, die Kinder billig beschulen zu lassen. Später wurde sie eine Pflicht der Eltern, ihre Kinder abzugeben. Heute spricht man von einem Recht auf flächendeckende Betreuung im Kindergartenalter, später wird es eine Pflicht der Eltern, die Kleinkinder ...
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