Zitat von lois jane im Beitrag #56 Das ist recht einfach:
Naja, für mich eben nicht. Das fängt schon damit an, dass Demokratie mit den von mir erwähnten Vorsilben keinesfalls Volksherrschaft bedeutet und auch nicht meint.
Nachtrag: Und ich bezweifle sehr dass Ihr Punkt 2 ohne Punkt 1 zu haben ist. Das Beispiel des deutschen Kaiserreichs ist m.E. ein Beispiel fürs Gegenteil. Dort waren keine rechtsstaatlichen Prinzipien in der Reichsverfassung verankert. Und eine moderne Demokratie ist ohne rechtsstaatliche Prinzipien undenkbar und ohne Beispiel. Jede heutzutage existierende Monarchie welche sich rechtsstaatlichen Prinzipien unterwirft, gilt als parlamentarische bzw. repräsentative Demokratie. Es ist reine Theorie anzunehmen, ein Rechtsstaat könne ohne Gewaltenteilung existieren.
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