Zitat von lois jane im Beitrag #56 Das ist recht einfach:
Naja, für mich eben nicht. Das fängt schon damit an, dass Demokratie mit den von mir erwähnten Vorsilben keinesfalls Volksherrschaft bedeutet und auch nicht meint.
Man kann natürlich Begriffe solange umdefinieren und verdrehen, daß sie etwas völlig anderes meinen. Dann haben Sie es sich aber selbst zuzuschreiben, wenn Sie die aufgeworfene Frage nicht verstehen, nicht verstehen können. Wenn der Begriff Demokratie immer schon alles wahre, schöne, gute enthält, ja dann es ja gar kein Problem geben.
Demokratie heißt aber nuneinmal Volks-herrschaft, egal ob diese präsidial, parlamentarisch, direkt oder indirekt verwirklicht wird.
Zitat Nachtrag: Und ich bezweifle sehr dass Ihr Punkt 2 ohne Punkt 1 zu haben ist. Das Beispiel des deutschen Kaiserreichs ist m.E. ein Beispiel fürs Gegenteil. Dort waren keine rechtsstaatlichen Prinzipien in der Reichsverfassung verankert.
Da wäre ich aber sehr gespannt, welche großen Mängel der Rechtsstaatlichkeit sie im Kaiserreich sehen und wie sie den Vorwurf begründen.
Zitat Und eine moderne Demokratie ist ohne rechtsstaatliche Prinzipien undenkbar und ohne Beispiel.
Da drehen Sie sich aber mit allen "wahren Schotten" im Kreis. Es gibt gerade in letzter Zeit genug, wenn auch vereinzelte Beispiele, in denen das Rechtsstaatsprinzip mit Füßen getreten wird. Ja, in "modernen Demokratien".
Zitat Jede heutzutage existierende Monarchie welche sich rechtsstaatlichen Prinzipien unterwirft, gilt als parlamentarische bzw. repräsentative Demokratie. Es ist reine Theorie anzunehmen, ein Rechtsstaat könne ohne Gewaltenteilung existieren.
Da machen Sie aber ein zweits Paket auf: Gewaltenteilung. Nun gab es etwa im Großbritannien des Jahres 1712 mehr Gewaltenteilung als heutzutage, wenn auch weniger Demokratie.
"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande!" Und nimm den Staat weg, dann bleiben unorganisierte Räuber zurück!
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