Zitat von lois jane im Beitrag #75 Was mit Demos, Volk, gemeint ist, ist natürlich die Frage. Aber in der athenischen Demokratie waren alle Mitglieder des Demos (männliche, volljährige Männer) auch beteiligt. Zugehörigkeit zum Rat wurde ausgelost.
Zitat von http://www2.uni-jena.de/erzwiss/projekte...ng.html#buergerUnter den Bürgern verstand man Freie (im Gegensatz zu Sklaven, die man als unfrei bezeichnete), die in Attika wohnten und politische Rechte besaßen. Deswegen nannte man sie auch Politen. Im Jahre 451/450 vor Christus wurde das Bürgerrecht stark eingeschränkt: man galt fortan nur noch als Polit, wenn man die Abstammung von bürgerlichen Eltern (sowohl von der Mutter als Tochter eines Bürgers als auch vom Vater) nachweisen konnte. Die Zahl der Bürger schwankte im 5./4. Jahrhundert zwischen 20.-45.000. Damit lag die politische Verantwortung in den Händen von nicht einmal 20 Prozent. Zu ihren Rechten zählte nicht nur der Besuch der Volksversammlung und die Übernahme von politischen Ämtern, sondern auch die Möglichkeit, Haus- und Landbesitz zu erwerben, im Theater anwesend und in der Regel von Steuern befreit zu sein. Um an der Volksversammlung aber teilnehmen zu können, musste man zunächst 18 Jahre alt sein, in die Bürgerliste eingetragen sein und einen zweijährigen Wehrdienst abgeleistet haben. Dann erst wurde man in eine zweite Liste eingetragen, mit der man Zugang zur Volksversammlung hatte.
Zitat von lois jane im Beitrag #65Alles wahr. Dennoch handelt es sich um Volks-herrschaft. Die Gewaltenteilung - die nicht die Demokratie voraussetzt - soll nicht die Volksherrschaft vermeiden sondern Macht und Machtmißbrauch begrenzen. Egal, wer denn nun der Souverän ist.
Genau, nur trifft das eben auch auf das Volk zu, wenn es der Souverän ist. Das Problem an unserer Diskussion ist m.E., dass es aus meiner Sicht verschiedene Arten von Demokratien gibt. Der Einfachheit halber zwei: Die Athenische, welche auf Grund fehlender Gewaltenteilung in die Tyrannei abglitt und die moderne, welche die Gewaltenteilung zu ihrem Wesensmerkmal gemacht hat und sie, so sie denn bewahrt wurde, mit diesem entscheidenden Unterschied zur Athener Demokratie gleichzeitig den Begriff "Volksherrschaft" unzutreffend werden ließ. Das Volk herrscht nicht, es lässt von seinen Vertretern Herrscher wählen dessen Herrschaft begrenzt ist, da es noch andere Gewalten gibt welche im Staat Herrschaft ausüben. Selbst bei einer direkten Demokratie die einer Volksherrschaft noch am nähesten kommt, ist die Judikative losgelöst von dieser Herrschaft und die Exekutive nicht machtlos gegenüber dem Volk welches in seiner Gesamtheit als Legislative auftreten kann. Es gibt außerhalb von Demokratien aktuell keine mir bekannte praktizierte Gewaltenteilung.
Zitat von lois jane im Beitrag #65 Es geht nicht um einen Grundrechtskatalog sondern darum, ob Recht und Gesetz oder Willkür gelten. Warum diskutieren Sie hier immer haarscharf am Thema vorbei?
Tue ich nicht. Eine Regierung wird üblicherweise durch die Grundrechte gezwungen sich an Recht und Gesetz zu halten und nicht darüber stehen zu können.
Zitat von lois jane im Beitrag #65 1712 wurde das englische Unterhaus vom Wahlvolk gewählt, die Regierung vom Monarchen ernannt. Montesquieu nahm sich das zum Vorbild für seine Theorie.
2012 sind alle Instanzen außer dem Unterhaus faktisch machtlos. Das Unterhaus selbst macht Gesetze, wie es ihm passt und bestimmt - faktisch allein - die Regierung. Gewaltenteilung? Fehlanzeige!
Ich stimme Ihnen insofern zu, dass die Gewaltenteilung als Voraussetzung in der Herausbildung der modernen Demokratie ihr vorausging. Nicht ungewöhnlich in dem Land welches zu ihrer Entstehung entscheidend beitrug. Ich kann aber nicht so richtig erkennen warum es für die Gewaltenteilung von Vorteil ist, ob die Regierung von einem Monarchen ernannt und nicht vom Unterhaus bestimmt wird. Dass das Unterhaus als Gesetzgeber Gesetze macht, ist ebenfalls ganz im Sinne der Gewaltenteilung. Nicht ausgeblendet werden sollte auch die Unabhängigkeit der Justiz als dritte Gewalt. Der Nachteil einer Ernennung der Regierung durch eine Monarchie wirft außerdem die Frage nach der Möglichkeit ihrer unblutigen Entmachtung auf. Bestimmt dies allein eine Monarchie, welche sich selbst legitimiert, sehe ich die Rechtsstaatlichkeit nicht besser gewährleistet. Dass diese Trennung von Rechtsstaat und Demokratie in England während der Entwicklung der modernen Demokratie, also ihrer existentiellen Abwesenheit, möglich war, läßt keinen Rückschluss auf eine Existenz des Rechtsstaates ohne moderne Demokratie zu, weil die Entwicklung in England ja gerade zu ihr führte. Eine solche Trennung hieße diese Entwicklung nicht nur rückgängig zu machen, sondern auch die mögliche erneute Entstehung der modernen Demokratie bewußt zu verhindern, ja sie zu ächten.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.