Schwer zu beurteilen, was das wirklich bedeutet. Mir fallen aus Deutschland zwei Beispiele für Einschränkungen ein, die von der Verwaltung verhängt werden können.
Da hätten wir einmal den Platzverweis, den Polizei oder Ordnungsamt gegen Personen verhängen können, von denen Störungen der öffentlichen Ordnung befürchtet werden. Die Schwelle dafür ist recht niedrig, sie ist aber nur bei öffenltichem Raum möglich.
Und dann hätten wir das Gesetz, das "prügelnde Männer" dazu zwingt, sofort ihre Wohnung zu verlassen, wenn das behördlich angeordnet wird. Es reicht dafür m. W. eine halbwegs plausible Anschuldigung der Frau.
In beiden Fällen gibt es natürlich einen Rechtsweg, mit dem die Betroffenen die Maßnahme anfechten können. Aber der gilt erst nachträglich, erst einmal müssen sie Folge leisten.
Ich kann mir gut vorstellen, daß das in Amsterdam ähnlich laufen soll. Der Bürgermeister kann erst einmal rausschmeißen, und braucht dafür nur einen gewissen Anfangsverdacht. Und wenn der Betroffene alle Instanzen erfolgreich ausgeschöpft hat, darf er wieder einziehen. Wobei ich bezweifele, daß er für eine unrechtmäßige Ausweisung entschädigt wird, das ist in Deutschland m. W. auch nicht vorgesehen.
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