Zitat von Zettel im Beitrag #5Es gibt allerdings, lieber R.A., viele schlimme Fälle, und die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein.
Unbestritten gibt es viele schlimme Fälle, und ich bin ja auch nicht grundsätzlich gegen Gefahrenabwehr per Wohnungsverweis. Aber die aktuellen Regelungen erscheinen mir ziemlich ungerecht und einseitig.
Denn die sehr hohe Dunkelziffer bezieht sich u. a. darauf, daß man sehr wenig Zuverlässiges über das Thema weiß. Bei der angezeigten Gewalt geht offenbar bei einem Viertel der Fälle die Gewalt von den Frauen aus, manche Behauptungen gehen sogar so weit, daß die Frauen häufiger gewalttätig werden als die Männer (allerdings im Schnitt mit weniger gravierenden Folgen, das ist halt u. a. eine Frage der Körperstärke).
Auf jeden Fall ist (wie bei jeder Schlägerei) nicht unbedingt derjenige an der Gewalt schuld, der bei der Auseinandersetzung vorzeigbare Spuren abbekommen hat - der erste Augenschein ersetzt hier keine echte Beweisführung.
Daher:
Zitat Wenn man in einem solchen Fall - wo die Frau eindeutig Zeichen der Mißhandlung trägt - den Mann der Wohnung verweist, erscheint mir geboten. Nicht als eine Strafe, sondern als ein Mittel der Gefahrenabwehr.
Die Zeichen der Mißhandlung sind also noch nicht Indiz genug um zu entscheiden, von wem eigentlich die Gefahr ausgeht. Und in vielen Fällen muß es offenbar nicht einmal solche Zeichen geben, es reicht die bloße Angabe der Frau. Umgekehrt scheint es auch überhaupt keine Fälle zu geben, in denen die Frau der Wohnung verwiesen worden wäre - das zeigt auf jeden Fall, daß es da ein Mißverhältnis gibt.
Der Wohnungsverweis wird also ausgesprochen, OHNE daß die Schuldfrage geklärt wird. Und offenbar wird auch die Eigentumsfrage ignoriert. Wenn also einem Mann eine Wohnung gehört, und eine Frau zieht mit ein - und einige Zeit später bekommen sie Streit: Dann darf die Frau bleiben und der Mann muß aus seiner eigenen Wohnung raus!
Zitat Aber auch dann würde man ihn ja nicht zwingen, in eine bestimme andere Wohnung oder gar in einem Containerdorf einzuziehen.
Das ist nicht unbedingt besser. Aus diversen Erfahrungsberichten (aus dem Internet, also ungeprüft) scheint sich das so darzustellen, daß die Polizisten ganz schlicht die Wohnungsschlüssel kassieren und ein Verbot aussprechen. Und dann steht Mann da - und seine sämtlichen Sachen sind noch in der Wohnung. Da wäre er mit einem vernünftig organisierten Umzug in eine zugewiesene Wohnung besser dran.
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