Zitat man könnte das mit dem Wegweiserecht kombinieren á la befristetes Betretungsverbot eines Stadtbezirks bei gleichzeitiger Zuweisung eines Containers. Wie bereits gesagt gibt es das sogar in Deutschland, beschränkt auf eine Wohnung zwar nur, aber sogar ungeachtet der Eigentumverhältnisse. Und Container wird der weggewiesenen Person auch keiner zugewiesen, da wäre Amsterdam ja sogar noch humaner.
Na ja, das würde ich anders sehen.
Ich finde die Zwangs-Zuweisung einer Unterkunft auf jeden Fall einen viel härteren Grundrechtseingriff als ein Platzverweis. Letzterer erlaubt mir immer noch, mich irgendwo aufzuhalten. Nur nicht in einem bestimmten abgegrenzten Gebiet. Ersterer schreibt mir genau ein abgegrenztes Gebiet vor, in dem ich mich aufhalten muss.
(Konkret kann ich bei einem Verweis aus meiner Wohnung z.B. erst einmal in ein Hotel meiner Wahl ziehen.)
Was mich an dieser Amsterdam-Geschichte am meisten stört, ist dieser Gesinnungsterror. Nota bene: Es handelt sich hier NICHT um verurteilte Straftäter. Etwa um Leute, die Schwule angreifen oder beleidigen und dafür von einem Gericht verurteilt wurden. Sondern um Leute, denen man lediglich unterstellt (ohne dies je von einem Gericht untersuchen zu lassen), sie hätten eine schwulenfeindliche Einstellung. Unglaublich.
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