Zitat von Florian im Beitrag #10Ich finde die Zwangs-Zuweisung einer Unterkunft auf jeden Fall einen viel härteren Grundrechtseingriff als ein Platzverweis.
Bei der juristischen Beurteilung stimme ich völlig zu. In der praktischen Auswirkung kann das aber anders aussehen.
Zitat Konkret kann ich bei einem Verweis aus meiner Wohnung z.B. erst einmal in ein Hotel meiner Wahl ziehen.
Wenn man entsprechend Geld hat. Und beim Raussschmiß auch noch die Möglichkeit hatte, das mitzunehmen (oder die EC-/Kreditkarte). Und den übrigen Krempel, den man so täglich braucht (z. B. um zur Arbeit zu gehen). Das Ganze ist offenbar eine ad-hoc-Gefahrenabwehrmaßnahme, ohne Rechtsmittel gegen den unmittelbaren Vollzug - ein nochmaliges Betreten der Wohnung ist da nicht vorgesehen, auch nicht um sich seine Börse, den Kulturbeutel oder den Laptop zu holen.
Zitat Was mich an dieser Amsterdam-Geschichte am meisten stört, ist dieser Gesinnungsterror.
Da stimme ich völlig zu. So wie sich die Amsterdam-Sache bisher darstellt, ist das völlig skandalös.
Aber das ist eben nur die Absichtserklärung eines Bürgermeisters, es bleibt abzuwarten, was daraus wird.
Während das andere eine seit Jahren in Deutschland übliche und durchgeführte Praxis ist.
Zitat Es handelt sich hier NICHT um verurteilte Straftäter.
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