Zitat von R.A. im Beitrag #2Und dann hätten wir das Gesetz, das "prügelnde Männer" dazu zwingt, sofort ihre Wohnung zu verlassen, wenn das behördlich angeordnet wird. Es reicht dafür m. W. eine halbwegs plausible Anschuldigung der Frau.
In beiden Fällen gibt es natürlich einen Rechtsweg, mit dem die Betroffenen die Maßnahme anfechten können. Aber der gilt erst nachträglich, erst einmal müssen sie Folge leisten.
Sehr zu empfehlen, dieser Weg. Natürlich nicht allen. Aber masochistische Männer, die zum Schaden den Spott brauchen, werden auf diesem Weg ihre Befriedigung finden. 100% Erfolgsgarantie!
Zitat von R.A. im Beitrag #9Denn die sehr hohe Dunkelziffer bezieht sich u. a. darauf, daß man sehr wenig Zuverlässiges über das Thema weiß.
Zitat von R.A. im Beitrag #2Die Zeichen der Mißhandlung sind also noch nicht Indiz genug um zu entscheiden, von wem eigentlich die Gefahr ausgeht. Und in vielen Fällen muß es offenbar nicht einmal solche Zeichen geben, es reicht die bloße Angabe der Frau. Umgekehrt scheint es auch überhaupt keine Fälle zu geben, in denen die Frau der Wohnung verwiesen worden wäre - das zeigt auf jeden Fall, daß es da ein Mißverhältnis gibt.
Also Normalität in Deutschland. Bei welchem gesellschaftlich relevanten Thema gibt es kein drastisches Missverhältnis zwischen den tatsächlichen Verhältnissen auf der einen Seite und staatlichem Handeln und staatlicher Propaganda auf der anderen?
Zitat von R.A. im Beitrag #9Der Wohnungsverweis wird also ausgesprochen, OHNE daß die Schuldfrage geklärt wird. Und offenbar wird auch die Eigentumsfrage ignoriert. Wenn also einem Mann eine Wohnung gehört, und eine Frau zieht mit ein - und einige Zeit später bekommen sie Streit: Dann darf die Frau bleiben und der Mann muß aus seiner eigenen Wohnung raus!
Wir wollen doch die Zeit nicht mit dem Abarbeiten übertriebener formaler Anforderungen vertrödeln, wenn es um Frauen, Sozialismus, Klima oder andere Steckenpferde der Mächtigen geht. Willkürliche Vertreibungen in Friedenszeiten sind im Osten nichts neues. Spontan denken wir an die Aktion Ungeziefer und Aktion Kornblume. Wobei ich keine unziemlichen Vergleiche anstellen will. Selbstverständlich kann man rechtsstaatliche willkürliche Vertreibungen nicht mit nichtsrechtsstaatlichen willkürlichen Vertreibungen auf eine Stufe stellen.
Zitat von RichardT im Beitrag #12Mir ist auf jeden Fall klar, daß, sollte meine Frau jemals handgreiflich gegen mich werden, ich mich keinesfalls wehren darf. Ich bin 20 cm größer und fast doppelt so schwer. Wer würde mir glauben wenn ich sage ich habe nicht angefangen.
Klingt wie eine Empfehlung für das Überleben in der Diktatur. Kopf einziehen, Klappe halten, Geßlerhüte grüßen. So kann man sich durchwursteln.
Zitat von Zettel im Beitrag #5 Wenn man in einem solchen Fall - wo die Frau eindeutig Zeichen der Mißhandlung trägt - den Mann der Wohnung verweist, erscheint mir geboten.
Dieses Gebot wird leider viel zu oft missachtet. Obwohl Kachelmanns und Straus-Kahns Opfer „eindeutig Zeichen der Mißhandlung“ tragen, wurden die Täter nicht verurteilt. Wir sind empört.
Das gleiche gilt für die Hakenkreuz- und SVP-Ritzungen. Extrem „eindeutige Zeichen“. Dass eine Frau sich solche Verletzungen selbst zufügt, da sind wir uns einig, ist unmöglich.
Auf Basis der „eindeutigen Zeichen der Mißhandlung“ wurden im Osnabrücker Missbrauchsprozess zwei „Täter“ zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Zu recht. Die Verletzungen kann sich das Opfer selbst gar nicht zugefügt haben, klarer Fall. Und dass Rechtsmediziner, Staatsanwaltschaft und Gericht sich zu einer kriminellen Vereinigung zusammenschließen um Unschuldige zu verurteilen, ist in Deutschland schlichtweg unmöglich. Nicht wahr?
Zitat von ZettelJa, nach Belieben, wenn auch nicht nach Willkür. In dem "Welt"-Artikel heißt es dazu: „In Amsterdam ist der Bürgermeister verantwortlich für die öffentliche Ordnung, er kann selbst entscheiden, wer weggebracht wird und wer nicht. Wie die Politiker sicher gehen wollen, dass da nicht jemand zu Unrecht beschuldigt wird, das gilt es noch zu klären.“ Das gilt es noch zu klären. Das Flugzeug startet erst einmal. Eine Landebahn kann man dann ja noch bauen.
Das ist zwar kein großer, aber doch ein Unterschied. In Holland will man wenigstens noch klären, wie Fehlentscheidungen zu verhindern sind. In Deutschland wird diese Frage nicht nur nicht beantwortet, sondern gar nicht erst gestellt.
Zitat von Innenministerium des Landes Nordrhein-Westphalen, Häusliche Gewalt und polizeiliches HandelnIn Zweifelsfällen wird die Polizei häusliche Gewalt annehmen.
Just my two cents. Many thanks for your attention!
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