Zitat von SF-Leser im Beitrag #69Ich weiß nicht, ob man da nicht doch das Vertrauen in den Rechtsstaat ein wenig verlieren könnte.
Im Gegenteil. Es gehört zum Kalkül des Grundgesetzes, dass sich auch Richter und Verwaltungsorgane bisweilen falsch verhalten, ja, dass selbst der Gesetzgeber gegen die Verfassungsordnung verstoßen kann. Eine gegenteilige Annahme wäre ja geradezu naiv. Deshalb gibt es ja auch ein weitreichendes System an Rechtszügen (die bei Unfehlbarkeit von Richtern und Verwaltungsorganen überflüssig wären). Die Chance, dass eine unrichtige Entscheidung im Rechtsbestand verbleibt, soll damit minimiert werden. Man sollte als Beobachter hier vielmehr mit Erleichterung feststellen, dass sich der Rechtsstaat (in Form der von Erling Plaethe zitierten Entscheidung des BVerfG) in vorbildlicher Weise bewährt hat.
EDIT: Ein redundantes ja und hier der besseren Lesbarkeit halber entfernt.
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