Zitat von Kaa im Beitrag #76Die Wahrheitsfindung hat im Zivilrecht wohl doch nicht oberste Priorität
Im Zivilprozess muss man zwei Formen von Wahrheit unterscheiden: die formelle und die materielle. Das Prinzip der formellen Wahrheit gilt für Außerstreitstellungen der Parteien, d.h. für Punkte, die zwischen den Parteien unstrittig sind. Bsp.: A nimmt B wegen eines Mangels der Kaufsache in Anspruch. B hält dagegen, dass ein Mangel nicht vorliege. Das wirksame Zustandekommen des Kaufvertrages zwischen A und B steht außer Streit. Der Richter nimmt diesbezüglich keine Beweise auf. Das wirksame Zustandekommen des Kaufvertrages wird mithin unterstellt.
Was die strittigen Punkte betrifft (im Bsp. die Frage des Vorliegens eines Mangels), muss die materielle Wahrheit erforscht werden, d.h. die "wirkliche" Wahrheit. Zu diesem Zweck nimmt der Richter Beweise auf, z.B. ein Sachverständigengutachten. Diese Wahrheit muss den Richter also interessieren, sodass er einen Beweisantrag eines der Parteienvertreter nicht damit kontern kann, die Wahrheit interessiere ihn nicht.
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