vielen Dank für Ihre schönen Ausführungen über die deutsche Fehler-(Un-)Kultur. Auch ich habe ähnliche Beobachtungen gemacht und auch an mehreren ISO-9001-Einführungen teilgenommen. Ich habe sowohl deren Segen bei gelungener Einführung und adäquater Anwendung als auch ihren Fluch erleben können. Natürlich nimmt die Bereitschaft, Fehler überhaupt wahrzunehmen, mit der Anhebung der materiellen Konsequenzen ab. Eine "Fehlerkultur" durch Verschärfung von Konsequenzen zu fördern ist daher ein kapitaler Irrtum. Leider kümmern sich weder Gesetzgeber noch Gerichte um derartige Überlegungen, was in den USA zum Aussterben ganzer Industriezweige geführt hat.
Aber nun mein Hauptgedanke: Wie sind Systeme zu beurteilen, deren Akteure sich explizit von den Sanktionen, die sie regelmäßig gegen andere anwenden, ausnehmen? Ich meine ja nicht, daß ein Richter, der eine existenzvernichtende Fehlentscheidung getroffen hat, ebenfalls riskieren muß, eine existenzvernichtende Sanktion zu erleiden. Dann würde man schwerlich noch Richter finden. Aber wenn eine Konsequenz komplett ausbleiben würde? Was würde man dann wohl für ein System bekommen?
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