Zitat von Thomas Pauli Wie sind Systeme zu beurteilen, deren Akteure sich explizit von den Sanktionen, die sie regelmäßig gegen andere anwenden, ausnehmen? Ich meine ja nicht, daß ein Richter, der eine existenzvernichtende Fehlentscheidung getroffen hat, ebenfalls riskieren muß, eine existenzvernichtende Sanktion zu erleiden. Dann würde man schwerlich noch Richter finden. Aber wenn eine Konsequenz komplett ausbleiben würde? Was würde man dann wohl für ein System bekommen?
Lieber Thomas Pauli, Sie haben da mMn völlig recht, aber ich fürchte, das ist in einem Rechtsstaat nicht wirklich lösbar. Richterliche Unabhängigkeit birgt die Gefahr richterlicher Willkür, wenn ich es richtig durchblicke. Will man der Gefahr der Willkür durch, wie auch immer geartete, Konsequenzsysteme begegnen, so hat das vermutlich immer auch (einschränkende) Auswirkungen auf die Unabhängigkeit. Aber zumindest die Gesetze gelten ja auch für Richter. Irgendwo in diesem Spannungsfeld findet wohl Rechtsstaatlichkeit statt, nicht perfekt und schon gar nicht fehlerfrei, denke ich. Herzlichen Gruß, Andreas Döding
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