|
R.A.
Beiträge: 8.171
|
07.05.2013 10:03 |
|
RE: Grenzen des Wachstums - über den Saatgutstreit in der EU
|
Antworten
|
|
Vielen Dank erst einmal für diese detaillierte Darstellung. Da waberte ja so viel an Halbwissen (natürlich sofort protestbereit) durchs Internet - und es ist angesichts des Desinnteresses und der Inkompetenz der "Qualitätsmedien" schwer, sich einen klaren Stand zu verschaffen.
Ich sehe hier zwei Problembereiche. Erst einmal inhaltlich: In meinen Augen ist nur der "reaktive Sortenschutz" irgendwie zu rechtfertigen. Wer eine neue Sorte (meist mit viel Aufwand) gezüchtet hat, der hat einen Anspruch darauf, daß er daraus auch den entsprechenden Nutzen ziehen kann. Er soll sie irgendwo eintragen lassen können - und dann ist die Sorte für einen gewissen Zeitraum geschützt und darf von niemand anders in den Verkehr gebracht werden. Und alle nicht so registrierten Sorten sind frei verfügbar und für jeden nutzbar. Nicht nur als "alte Sorte", sondern auch als ungeschützte Neuzüchtung - es ist ja gut denkbar, daß jemand eine neue Kreation gar nicht schützen will und sie freigibt.
Man kann zusätzlich vielleicht noch fordern, daß beim Verkauf von Saatgut (also deutlich eingeschränkter als "in den Verkehr bringen") der Verkäufer noch eine gewisse Gewährleistung für die Qualität der Ware leisten muß. Da könnte ein Herkunftsnachweis nützlich sein - aber da kenne ich mich nicht aus.
Der für mich viel wesentlichere Problembereich: Wieso gibt es hier überhaupt eine Zuständigkeit der EU? Noch dazu mit einer Rechtsetzungskompetenz, die automatisch wirkt und der nationalen Gesetzgebung vorgeht?
Ich habe das Gefühl (allerdings nicht durch genaue Gesetzeskenntnis unterlegt), daß es keine vernünftige Abgrenzung der EU-Kompetenzen mehr gibt. Sobald die Bürokratie irgend etwas regeln will, macht sie es einfach.
|