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Martin
Beiträge: 4.129
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07.05.2013 22:09 |
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RE: Grenzen des Wachstums - über den Saatgutstreit in der EU
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Antworten
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Zitat von adder im Beitrag #15 Nein, lieber Martin, lassen Sie sich bitte von mir berichtigen, denn ich arbeite in der Arzneimittelzulassung. Ein Arzneimittel im engeren Sinne ist immer zulassungspflichtig, es sind nur einige wenige Spezialfälle von der Zulassung ausgenommen, nämlich entsprechend dem § 21 Arzneimittelgesetz:
Lieber adder,
ich habe erst mal vorsichtig formuliert 'so weit ich mich erinnere'. Ich habe mir den Artikel dazu wieder er-googelt: http://www.focus.de/gesundheit/news/gesu...aid_217532.html
Also für einen Bericht mit 7 Jahren Abstand nicht schlecht, meine ich (der Hof des Bauern ist übrigens vor nicht allzu langer Zeit abgebrannt, bis auf wenige Kamele sind alle verendet)
Zufällig bin ich in der internationalen Zulassung von Medizinprodukten tätig, kann bei Medikamenten also nicht viel genaues beitragen.
Aber: Wer heute einen EKG-Verstärker für den Eigengebrauch baut, kann sich daran anschließen, ohne eine Zulassung zu durchlaufen. Er kann an sich selbst klinisch erproben, ohne eine Ethikkommission zu befragen. Solange er das Gerät nicht 'in den Verkehr bringt' mischt sich niemand ein.
Ich gehe davon aus, dass das auch für jemanden gilt, der sich aus 100ml Brennesselextrakt, 100ml Schneckenschleim, und zwei Spinnenbeinen ein ( seiner Überzeugung nach) Mittel gegen Krebs braut. Oder gibt es dazu Widerspruch? Ich gehe auch davon aus, dass wenn sich zwanzig Gleichgesinnte zusammen tun, und sich das Gebräu von ihren Kumpel mischen lassen, sie dieses dann ohne regulatorische Behelligung zu sich nehmen können.
Gruß, Martin
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