Zitat von Frank2000 im Beitrag #19
Zitat von Solus im Beitrag #17
Wo wäre das Problem dabei, Arzneimittel, die nicht nach dem Verfahren zugelassen sind, mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, etwa "nicht geprüft durch (etc.), Benutzung auf eigene Gefahr" o.dgl., zu versehen? Was man auch bei Saatgut und den daraus gewonnenen Lebensmitteln machen könnte. Dass man es dem Verbraucher nicht überlassen will, welche Gefahren er eingeht, finde ich etwas seltsam.
Völlig richtig, Solus, und danke für den Hinweis. Wir sind inzwischen schon so besoffen von diesem "Verbraucherschutz", dass viele sich gar nicht mehr vorstellen können, wie Freiheit und Selbstverantwortung funktionieren.
Zuerst einmal Ihrer beider Einwurf: solange kein Heilungsversprechen gemacht wird, kann jeder ein Produkt ohne Zulassung als Arzneimittel vertreiben, aber eben nicht als Arzneimittel. Ich hoffe, Ihnen ist klar, warum wir eine so restriktive Gesetzeslage in diesem Bereich haben? Das hängt letztlich mit mehreren Skandalen zusammen, die mit massenhaften Gesundheitsschädigungen einhergingen. Eine Selbstverantwortung kann ich im Bereich von echten Arzneimitteln nicht als ausreichend ansehen. Die Materie ist viel zu komplex und wir haben es hier mit einem äußerst kritischen Bereich zu tun. Ein Stuhl, der kein CE-Kennzeichen trägt, kann eventuell zu kleineren Einschränkungen führen. Ein Arzneimittel, das fehlerhaft ist, kann Tod und schwerste Behinderungen hervorrufen. Und die Bevölkerung nimmt dieses Arzneimittel im vollen Vertrauen ein, dass es hilft.
Im Übrigen gibt es Ausnahmeregelungen für traditionell verwendete Arzneimittel - und für Arzneimittel, die eben aufgrund von Einzelverschreibung hergestellt werden.
Zitat von Martin im Beitrag #23
Zitat von adder im Beitrag #15 Nein, lieber Martin, lassen Sie sich bitte von mir berichtigen, denn ich arbeite in der Arzneimittelzulassung. Ein Arzneimittel im engeren Sinne ist immer zulassungspflichtig, es sind nur einige wenige Spezialfälle von der Zulassung ausgenommen, nämlich entsprechend dem § 21 Arzneimittelgesetz:
Lieber adder,
ich habe erst mal vorsichtig formuliert 'so weit ich mich erinnere'. Ich habe mir den Artikel dazu wieder er-googelt: http://www.focus.de/gesundheit/news/gesu...aid_217532.html
Also für einen Bericht mit 7 Jahren Abstand nicht schlecht, meine ich (der Hof des Bauern ist übrigens vor nicht allzu langer Zeit abgebrannt, bis auf wenige Kamele sind alle verendet)
Und in diesem Artikel wird deutlich wo das Problem liegt: ein findiger Mensch vertreibt/verkauft ein Produkt, welches sämtliche Vorgaben der Hygiene unterläuft und bewirbt es mit Heilsversprechungen, die mit "Studien" belegt werden sollen, die nicht dem wissenschaftlichen Standard entsprechen. Er geht noch weiter und spricht genau die Leute an, für die es eben (noch) keine echte Behandlungsmethode gibt, und erzählt etwas von "Schulmedizin", die sein tolles Produkt verhindern will. Das haben wir alles schon hunderte Male gesehen. Es geht hier nicht um Heilung, sondern ausschließlich um Volksverdummung und die Ausnutzung von Patienten und deren Bedürfnis nach Heilung.
Zitat Zufällig bin ich in der internationalen Zulassung von Medizinprodukten tätig, kann bei Medikamenten also nicht viel genaues beitragen.
Aber: Wer heute einen EKG-Verstärker für den Eigengebrauch baut, kann sich daran anschließen, ohne eine Zulassung zu durchlaufen. Er kann an sich selbst klinisch erproben, ohne eine Ethikkommission zu befragen. Solange er das Gerät nicht 'in den Verkehr bringt' mischt sich niemand ein.
Ich gehe davon aus, dass das auch für jemanden gilt, der sich aus 100ml Brennesselextrakt, 100ml Schneckenschleim, und zwei Spinnenbeinen ein ( seiner Überzeugung nach) Mittel gegen Krebs braut. Oder gibt es dazu Widerspruch? Ich gehe auch davon aus, dass wenn sich zwanzig Gleichgesinnte zusammen tun, und sich das Gebräu von ihren Kumpel mischen lassen, sie dieses dann ohne regulatorische Behelligung zu sich nehmen können.
Gruß, Martin
Zum ersten Fall: natürlich braucht niemand eine Zulassung für ein Mittelchen, das er nur an sich selbst anwendet. Es heißt schließlich treffend im Englischen "Market Authorization" - also Marktzulassung. Im zweiteren Fall würde schon seit Jahrzehnten der § 8 AMG (Verbote zum Schutz vor Täuschugn) treffen: bzw. auch der § 5 (Verbot bedenklicher Arzneimittel).
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