|
adder
Beiträge: 1.073
|
08.05.2013 11:57 |
|
RE: Grenzen des Wachstums - über den Saatgutstreit in der EU
|
Antworten
|
|
Zitat von Martin im Beitrag #30 Die Regularien greifen erst über die Vermarktung. Es ist nicht erkennbar, dass es Einschränkungen gibt, wenn Leute eine Gesellschaft zur Selbstversorgung gründen.
Gruß, Martin
Jein, lieber Martin. Sie müssen eine Zulassung beantragen, wenn Sie ein Arzneimittel an anderen anwenden (Ausnahmen sind gegeben), es an einen Anwender abgeben oder es bewerben wollen. Der Verkauf ist keine notwendige Bedingung (aber hinreichend); eine Gesellschaft zu Selbstversorgung wäre meines Erachtens nach gesetzlich sehr, sehr kritisch - ich will nicht sagen, dass es im Einzelfall nicht funktionieren könnte, aber ich würde in einem solchen Fall eher nicht den Weg eines "Arzneimittels" wählen, sondern z.B. die Kamelmilch als Kosmetikum, oder Hautpflege bezeichnen - da sind die Grenzen dann deutlich andere.
|