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adder
Beiträge: 1.073
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09.05.2013 11:51 |
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RE: Grenzen des Wachstums - über den Saatgutstreit in der EU
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Antworten
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Zitat von adder im Beitrag #29
solange kein Heilungsversprechen gemacht wird, kann jeder ein Produkt ohne Zulassung als Arzneimittel vertreiben, aber eben nicht als Arzneimittel.
Vielen Dank an Tiefseetaucher.
Ich möchte diesen Satz noch einmal erläutern:
Jeder kann ein Produkt vertreiben, dass er nicht als Arzneimittel bewirbt (und welches keine wirksamen Inhaltsstoffe hat, die es als solches klassifizieren würden), ohne dafür eine Zulassung als Arzneimittel zu benötigen. Er kann das in dem Moment nicht mehr (ohne gesetzeswidrig zu handeln), in dem er den Anschein erweckt, sein Produkt wäre ein Arzneimittel (er ihm also eine "heilende Wirkung" zuschreibt - das nennt man "Präsentationsarzneimittel"), oder sein Produkt aufgrund der Wirkung oder der Inhaltstoffe ein Arzneimittel ist (also "heilende Wirkung" hat - das nennt man "Funktionsarzneimittel"). Für letzteres würde er - einen ordnungsgemäßen Antrag, ordentlich Belege/Studien und eine dem AMG und den GMP-Vorschriften genügende Herstellung vorrausgesetzt - aller Wahrscheinlichkeit nach auch eine Zulassung erhalten. Ersteres ist unwirksam, hat möglicherweise direkt schädigende, aber immer indirekt schädigende (da dem "Patient" eine wirksame Therapie vorenthalten wird) Wirkung, und ist damit völlig zu recht in der EU "nicht verkehrsfähig" und damit weder verschreibungsfähig, noch abgabefähig.
Natürlich steht es dem einzelnen dennoch frei, sich diese "Quack-Salbe" auf die Haut zu reiben. (sorry für das Wortspiel) Er darf sie nur nicht anderen andrehen wollen.
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