Zitat von Techniknörgler im Beitrag #33Nein, den darf er sich nicht beliebig aussuchen, es gibt durchaus wettbewerbsverzerrendes Verhalten. Wobei hier nicht der Wettbewerb zu anderen Netzbetreibern gemeint ist, sonder der Wettbewerb der Inhalteanbieter, die das Netz als Infrastruktur benötigen.
Es ist doch nicht "wettbewerbsverzerrend" wenn ein Inhalteanbieter einen für seine Zwecke besseren Netzanbieter auswählt als ein Konkurrent. Solange es Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern und ihren Netzzugangsmodellen gibt, ist auch der Wettbewerb zwischen den Inhaltsanbietern ok.
Zitat Aber Telefon und dabei Notrufe haben Vorrang.
Das sehe ich nicht. Wieso soll es Vorrang haben, wenn Tante Erna mit Frau Duttke den Dorfklatsch durchhechelt - und ich muß eine Produktionsnotwendige Datei verschicken? Und wer definiert und kontrolliert "Notruf"?
Wenn man erst einmal anfängt solche Unterscheidungen zu definieren und dann auch umsetzen zu wollen, ist man schon mitten im Regulierungs-Minenfeld.
Zitat Nicht wenn er künstlich verknappen will, um die noch angebotenen Ressourcen deutlich wertvoller zu machen.
Das ist wirtschaftlich selten sinnvoll, aber natürlich erlaubt. Wenn ein Bauer drei Tonnen Kartoffeln auf den Kompost schüttet in der Hoffnung, die restlichen zwei Tonnen teurer verkaufen zu können - seine Sache.
Zitat Zum Beispiel weil sie verknappt nur noch für einen oder auch zwei Video-Stream-Anbieter ausreichen, die durch den Zugang zu diesen Ressorucen ein Mono- oder Duopol erlangen können ...
Bloß weil der eine Netzbetreiber, der diese zwei Anbieter versorgt, Leitungskapazität ungenutzt läßt, haben diese beiden Anbieter doch kein Duopol. Dann nehmen ihre Konkurrenten eben andere Netzbetreiber.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.