Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11 Das öffentliche Interesse (oder das nationale) liegt in den Einnahmen, ganz so wie bei Leistungsträgern. Bei den Preisen können sich die Einbürgerungen auch nur Leistungsträger leisten.
Laut faz.net ist beim maltesischen Modell eine Wohnsitznahme oder die Tätigung von Investitionen keine Voraussetzung für die Staatsbürgerschaftsverleihung. Falls das maltesische Einkommensteuerrecht für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht an die Staatsbürgerschaft anknüpft, sondern zB an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt, würde der Fiskus bei einem Neubürger, der nicht in Malta ansässig wird und dort auch kein Einkommen erzielt, durch die Finger schauen*. Es ist doch ziemlich wahrscheinlich, dass die maltesische Staatsbürgerschaft als Sprungbrett genutzt wird, um die Grundfreiheiten in - pardon - wirtschaftlich attraktiveren Ländern auszuüben.
Die 650 000 Euro könnte sich auch jemand leisten, der einen entsprechend potenten Sponsor hat. Vielleicht ist das ja zu phantasievoll: Aber wäre es ganz unvorstellbar, dass ein ziemlich reiches Land, das eine radikale Variante einer bestimmten Religion vertritt, gesinnungskonformen (aber strafrechtlich unbescholtenen) Klerikern maltesische Pässe bezahlt, damit die Prediger unter Ausschaltung sich andernfalls vielleicht stellender Probleme mit dem Aufenthaltsrecht, den Ausländerbeschäftigungsbestimmungen etc. der EU-Staaten im gesamten Binnenmarkt ihrer Tätigkeit nachgehen können?
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