Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11 Das öffentliche Interesse (oder das nationale) liegt in den Einnahmen, ganz so wie bei Leistungsträgern. Bei den Preisen können sich die Einbürgerungen auch nur Leistungsträger leisten.
Laut faz.net ist beim maltesischen Modell eine Wohnsitznahme oder die Tätigung von Investitionen keine Voraussetzung für die Staatsbürgerschaftsverleihung.
Nein. Aber die Intention der Regierung ist lt. dem von Ihnen verlinkten FAZ-Artikel folgende:
Zitat die nach Angaben von Ministerpräsident Joseph Muscat die Einnahmen des Landes ankurbeln und wohlhabende Menschen auf den Inselstaat locken sollen.
Und was die Opposition sagt, ist dies:
Zitat Die Opposition kritisierte die Pläne scharf und bemängelt etwa, dass Bewerber nicht in Malta wohnen müssen und auch nicht zu Investitionen auf der Insel gezwungen werden.
Etwas realitätsfremd was die Opposition da verlangt, meine ich. Es würden ja so zwei Arten von Maltesern geschaffen: In solche die sich ihren Wohnort frei wählen können und investieren dürfen wo sie möchten und in welche für die das nicht gilt. Das wäre wohl kaum mit EU-Recht vereinbar, oder?
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