Zitat von HStafo im Beitrag #7 Beim traditionellen Verfahren können Sie in der Regel belegen, nicht dagewesen zu sein. Sie sind aber nicht verpflichtet, jemanden zu beauftragen, daß er Ihre Briefe durchsucht.
Da haben Sie m.W. nicht recht.
Ob Sie belegen können, nicht dagewesen zu sein, ist für den Zugang eines amtlichen Schreibens irrelevant. Ebenso, ob Sie jemanden mit der Dursicht Ihrer Post beauftragen. Entscheidend für den rechtzeitigen Zugang bzw. für die Berechnung von Fristen ist, dass der Brief in Ihrem Briefkasten und somit in Ihrem Zugriffsbereich ist.
In sofern ist die de-Mail ja gerade für jemand, der gerne lange in Urlaub fährt, eine große Verbesserung. Sie haben dadurch sehr effizient die Chance, die wichtige Korrespondenz von unterwegs aus zu kontrollieren. (z.B. können Sie ja auf Ihrem Smartphone wenn Sie möchten nur ein Account für Ihr de-Mail-Konto installieren. Dann bleibt Ihnen der ganze "normale" eMail-Verkehr erspart und sie bekommen nur die wichtigen und dringlichen Dinge mitgeteilt. Finde ich gut. (Und wenn Sie das anders sehen, sind Sie ja nicht GEZWUNGEN, ein de-Mail-Konto einzurichten. Das ist nur eine zusätzliche Option, sein Leben zu organisieren, aber keine Pflicht). Also ich kann durch die Einführung des de-Mails keinen Nachteil erkennen.
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