Nur um Mißverständnisse zu vermeiden: "Bekanntgabe ins Ausland" gilt nur für Leute mit einem ständigen Wohnsitz im Ausland, die dort auch ihre ladungsfähige Hauptadresse haben. Für den Fall einer Auslandsreise gilt immer noch die Dreitagesfrist einer Briefzustellung an die heimische Adresse.
Für Inländer gibt es also durch die de-Mail keine Verschlechterung ihrer Rechtsposition. Wohl aber die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch schneller informiert zu sein.
Zitat weil bereits heute jeder mehr für seine E-Mail-Sicherheit tun kann als es gemeinhin üblich ist. Z.B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
In der Theorie könnte man. Wie aber die jahrelange Erfahrung zeigt, kann man in der Praxis nicht - weil die verschlüsselungswilligen Partner fehlen.
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