Wieder mal ein hervorragender Artikel! Danke, lieber Noricus, für's ins Bild setzen.
Besten Dank, lieber Erling. Ich hatte ja schon ein schlechtes Gewissen, weil ich in der heißen Phase des Faschings eine so schwer verdauliche Kost reiche. Man könnte in diesem Zusammenhang noch über vieles sprechen: über die Verfassungskonformität des Optionszwangs, insbesondere die Schlechterstellung gegenüber denjenigen Deutschen, die als Kinder eines deutschen und eines ausländischen Elternteils Doppelstaater sind und bleiben können. (In meinem Freundeskreis gibt es ein deutsch-österreichisches Ehepaar, das mir immer noch nicht ganz glaubt, dass ihr Filius beide Staatsangehörigkeiten hat.)
Man könnte auch ganz grundsätzlich thematisieren, wie viel ius sanguinis und wie viel ius soli in einem Staatsangehörigkeitsrecht enthalten sein sollte oder ob nicht vielmehr einzig und allein auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen abgestellt werden sollte.
Ich wage einfach mal die Prognose, dass uns die Diskussion über das Staatsangehörigkeitsrecht in den nächsten Jahren erhalten bleiben wird.
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