Zitat von NoricusDie Konjunktion und drückt völlig unmissverständlich aus, dass die beiden Merkmale „in Deutschland geboren“ und „in Deutschland aufgewachsen“ kumulativ (das heißt: sowohl als auch) erfüllt sein müssen, damit die in § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) normierte Pflicht zur Entscheidung zwischen der ausländischen und der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt.
Ich fürchte da muss ich den Spielverderber geben. Die Sprache ist da aus meiner Sicht, anders als etwa Ausdrücke in der Sprache mathematischer Logik, nicht eindeutig. Ich tendiere sogar zur gegenteiligen Auslegung: Es gibt zwei Gruppen für die der Optionszwang entfallen soll. Für in Deutschland geborene Kinder und für in Deutschland aufgewachsene Kinder. (Sprich die Vereinigung zweier Mengen). Würde man dagegen die Schnittmenge, also Kinder, die in Deutschland geboren und gleichzeitig aufgewachsen sind, bezeichnen wollen, haette man eher formuliert: "Für in Deutschland geboren [Anmerkung: ohne zusätzliches "e"] und aufgewachsene Kinder..."
Der Vollständigkeit halber hier noch der Satz, um den es geht.
Zitat Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht. [Fundstelle: Seite 74, rechte Spalte]
Das Problem habe ich mit Texten aus dem juristischen Bereich (in die Richtung geht es hier ja) öfter. Ein schönes Beispiel ist die Morddefinition im Strafrechgt. Für mich lesen sich die Mordmerkmale wie eine Mischung aus "Und-" und "Oder-Verknüpfungen".
Zitat Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
In der Definition muessen die Kommata interpretiert werden. Das Komma nach "niedrigen Beweggründen" liest sich dabei für mich als "Und". So als ob es zwei Kriterien gaebe, die gleichzeitig erfuellt sein muessen. Erstens ein niederes Motiv und dann noch eine perfide Art und Weise. Eines alleine (also nur ein niederes Motiv oder nur eine perfide Art und Weise) würde nicht ausreichen. Klarer wird das vielleicht durch weglassen
Zitat Mörder ist, wer aus Mordlust[...], heimtückisch [...] einen Menschen tötet.
So wie ich es jedoch verstanden habe reicht nach gängiger Auslegung wohl eines von beidem aus.
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