An dirk, Uwe Richard, Rayson, alteseuropa, Fluminist:
Vielen Dank für Ihre Kommentare. Ich empfinde die Variante "in Deutschland geboren und aufgewachsene Kinder" als (nachlässigen) sprechsprachlichen Stil und hielte sie im distanzsprachlichen Duktus eines Koalitionsvertrages für einen Fehler.
Meine schon etwas in die Jahre gekommene Duden-Grammatik, 6. Auflage 1998, meint dazu (Randnummer 502):
Zitat von Duden-GrammatikWenn zwei oder mehrere gleichwertige (nebengeordnete) attributive Adjektive (Partizipien) nebeneinander stehen, dann werden sie parallel gebeugt, d.h., sie erhalten alle die gleichen Endungen [...]
Bei enger Verbindung von zwei oder mehreren attributiven Adjektiven oder Partizipien wird mitunter nur das letzte gebeugt. Diese Fügungsweise [...] ist heute veraltet.
Als Beispiele für Letzteres werden u.a. zitiert:
Zitat von Duden-Grammatikin schwarz und weißer Emaille (Th. Mann). ... im Wechselspiel der frisch und müden Kräfte (Hofmannsthal).
Vielleicht hat sich dieser Usus ja regional erhalten?
Es gibt einen systematischen Grund, warum hier die Lesart "in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder" nicht zutreffen kann: Denn alle vom Optionszwang betroffenen Personen sind in Deutschland geboren. Das ist ja eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 bzw. § 40b StAG. Will heißen: Personen, die im Inland nicht geboren, aber aufgewachsen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, fallen nicht unter das Optionsmodell. Für sie kann es folglich auch nicht entfallen.
Und zum Schluss noch der Mord:
Zitat von § 211 Abs. 2 StGBMörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Das Komma nach "Beweggründen" ist als oder zu lesen. Es schließt die erste Gruppe der Mordmerkmale ab. (Siehe zu den 3 Gruppen z.B. dieses Dokument.) Dies bedeutet: Ein Mordmerkmal reicht.
Interessant und weit über dieses Problem hinausgehend (und in seiner polemischen Schärfe überraschend) ist der Beitrag, den der BGH-Richter und StGB-Kommentator (Fischer/Tröndle) Thomas Fischer für die ZEIT geschrieben hat. Für das hier interessierende Problem relevant wären etwa folgende Sätze (Hervorhebungen Noricus):
Zitat von Thomas Fischer in der ZEITWer an einer Tötung etwas "besonders Schweres" finden möchte, wendet und prüft die Mordmerkmale, bis ihm eines passend erscheint. [...]
All das gilt aber nicht, wenn das Gericht ein "Mordmerkmal" entdeckt: Sobald der Beweggrund nur ein wenig "niedrig" ist oder die Tat ein bisschen "heimtückisch", entfallen alle Möglichkeiten individueller Strafzumessung. Auf Mord steht lebenslang – ohne Wenn und Aber.
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