Zitat von NoricusWohlgemerkt: Der Entwurf zur Ausweitung der Binationalität kommt nicht aus der Mitte des Bundestages, dessen Abgeordnete gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, sondern von Mitgliedern der Ländervertretung, die durch die Verfassung selbst zu einer einheitlichen Stimmabgabe pro Gliedstaat verhalten sind (Art. 51 Abs. 3 Satz 2 GG) und ihr Votum gleichsam nur als Sprachrohr des stimmberechtigten Landes ausüben (Art. 51 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG), mithin also über kein freies Mandat verfügen.
Verstehe ich Sie recht, werter Noricus, dass Sie ein Problem darin sehen, wenn Gesetzgebung vom Bundesrat ausgeht, weil die Bundesräte (sagt man das so?) ihre Stimme von ihren jeweiligen Landtagen/Regierungen vorgegeben bekommen?
Nein, lieber Störoperator, das wollte ich damit nicht sagen. Meine Aussageabsicht war folgende: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Mitglieder des Bundesrates in ihrem Abstimmungsverhalten an den Koalitionsvertrag halten, weil der Sitz im Bundesrat vom GG ohnehin nicht als freies Mandat konzipiert ist.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.