Zitat Bei enger Verbindung von zwei oder mehreren attributiven Adjektiven oder Partizipien wird mitunter nur das letzte gebeugt. Diese Fügungsweise [...] ist heute veraltet.
Danke für diesen Hinweis, den ich jetzt erst gesehen habe. Die "enge Verbindung" scheint mir nicht unwesentlich zu sein. Bemerkenswert ist ja auch, daß beide Beispiele aus der Dichtung stammen. Im nüchternen Deutsch eines Koalitionsvertrages wären sie meiner Ansicht nach eindeutig falsch und hätten mir als Beispiel für sprachliche Unfähigkeit der Koalitionäre gedient.
Nachtrag:
Und danke, lieber Noricus, auch für diesen die Sache betreffenden Hinweis:
Zitat Es gibt einen systematischen Grund, warum hier die Lesart "in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder" nicht zutreffen kann: Denn alle vom Optionszwang betroffenen Personen sind in Deutschland geboren. Das ist ja eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 bzw. § 40b StAG. Will heißen: Personen, die im Inland nicht geboren, aber aufgewachsen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, fallen nicht unter das Optionsmodell. Für sie kann es folglich auch nicht entfallen.
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