Zitat von Noricus im Beitrag #31Nein, lieber Störoperator, das wollte ich damit nicht sagen. Meine Aussageabsicht war folgende: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Mitglieder des Bundesrates in ihrem Abstimmungsverhalten an den Koalitionsvertrag halten, weil der Sitz im Bundesrat vom GG ohnehin nicht als freies Mandat konzipiert ist.
Dann erwarten Sie, dass sich die Bundesratsmitglieder an den Bundes-Koalitionsvertrag halten? (In den maßgeblichen Landes-Koalitionsverträgen dürfte dazu nichts stehen.) Auch wenn der Bundesrat oft Bundes-Parteipolitik macht, seine Aufgabe ist es, Landesinteressen zu vertreten, egal, ob sie den Interessen der Bundespatei widersprechen. Das ändert natürlich nichts daran, dass exzessive Doppelstaatsbürgerschaften weder den Interessen der Bundesrepublik, noch irgendeines Landes dienen. Inhaltlich stimme ich Ihrem Artikel daher auch absolut zu, aber das Zustandekommen einer Bundesrats-Gesetzesinitiative ist ja inhaltlich davon unabhängig und damit auch kein Koalitionsbruch.
Lieber Störoperator,
selbstverständlich hat der Bundesrat Länderinteressen zu verfolgen. Aber diese sind hier ja nicht ersichtlich bzw. es wäre schon sehr seltsam, dass Dreyer, Albig, Schmid et alii diese jetzt - wenige Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages - urplötzlich entdecken. Im Zivilrecht würde man hier wohl von einer Treuwidrigkeit sprechen.
Erling Plaethe schreibt völlig zutreffend, dass die SPD von Angela Merkel gelernt hat. So wie die Kanzlerin in der ersten von ihr geführten großen Koalition immer wieder signalisiert hat, dass sie mit der FDP bessere Politik machen könnte und die SPD gleichsam der Klotz am Bein sei, gibt die SPD nun zu verstehen, dass sie den Koalitionsvertrag als Hindernis für die von ihr gewollte Politik betrachtet. Damit soll Akzeptanz für einen möglichen Koalitionsbruch, jedenfalls aber für die Bildung einer rot-rot-grünen Regierung in vier Jahren hergestellt werden.
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