Bleibt spannend, ob die Selbstanzeige tatsächlich unvollständig/unwirksam war. Der Ball lag beim Gericht, die Höhe der Steuerschuld zu errechnen. Hier hat es sich auf die Berechnungen einer Steuerfahnderin gestützt, die ca. 50.000 Geschäftsanzeigen in sehr kurzer Zeit auswerten mußte. Da bleibt doch die Frage, ob das Gericht hier in der Beurteilung nicht überfordert war, bzw. Fehler gemacht hat.Wie kann es bei dieser Komplexität in so kurzer Zeit die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beurteilen?
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