Zitat von HR im Beitrag #5 Der Ball lag beim Gericht, die Höhe der Steuerschuld zu errechnen.
Nicht wirklich. Genaugenommen lag dieser Ball bei der Steuerfahndung, respektive dem Finanzamt. Dieses hat Zahlen eingesetzt und diese Zahlen sind von Hoeneß nicht bezweifelt worden. Für das Gericht selbst ist die genaue Höhe auch tatsächlich nicht kriegsentscheidend, es wird kaum einen Unterschied machen, ob nun 27 oder 29 Millionen hinterzogen wurden. Das bleibt einer möglichen späteren, genaueren Prüfung durch die Finanzbehörden überlassen, spielt aber für den Prozess keine Rolle mehr.
Zitat Da bleibt doch die Frage, ob das Gericht hier in der Beurteilung nicht überfordert war, bzw. Fehler gemacht hat.
Fehler im Kleinen, sicher. Aber das ist alles nicht von Gewicht. Bei einem Bankräuber ist es auch sekundär ob er mit 50.000 oder mit 55.000 abgehauen ist. Die eigentliche Tat wird ja nicht bestritten und damit muss das Gericht sich damit gar nicht mehr auseinandersetzen. Es muss sich rein mit der Frage der Wirksamkeit der Selbstanzeige befassen.
Zitat Wie kann es bei dieser Komplexität in so kurzer Zeit die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beurteilen?
Die Komplexität liegt ja nicht in dieser Frage, sie liegt allenfalls in der genauen Summe und die ist nebensächlich. Soweit ich es versten muss eine Selbstanzeige, so sie zur Strafbefreiung (nicht zur Milderung) nutzen soll, vollständig, umfassend und rechtzeitig sein. Das ist Hoeneß nicht gelungen. Seine Anzeige war rechtzeitig (so gerade eben), aber dadurch nicht vollständig, weil er nicht die Zeit für eine umfassende Anzeige hatte. Hätte er sich mehr Zeit genommen, hätte er es vermutlich nicht rechtzeitig geschafft. Ob sie Anzeige vollständig ist, ist eine vergleichsweise einfache Fragestellung, die man unterschiedlich sehen kann, aber in ihrem Character nicht besonders komplex ist.
|