Zitat von HR im Beitrag #2Hat er nicht durch die Selbstanzeige die Straftat der Steuerhinterziehung gestanden und sich somit für schuldig erklärt? Verstehe somit auch nicht seine Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte.Es ging doch nur um Straffreihet bzw. eine milde Strafe,oder?
Jedenfalls führt dieses Urteil die Selbstanzeige ad absurdum.Da kann man nur hoffen, daß der BGH das Urteil revidiert.
Die Verteidigung hatte die Anerkennung der Selbstanzeige gefordert. Hoeneß' Selbstanzeige erfüllte aber nach Ansicht des Gerichts nicht die formalen Anforderungen (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html). Sie war wohl unvollständig und somit ungültig.
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