Zitat von HR im Beitrag #32 Ja, es geht nur um die Frage der Wirksamkeit der Selbstanzeige.Diese soll eine Steuerschuld von bis zu 50 Millionen beinhaltet haben (Link zum Artikel reiche ich nach-muß suchen).
So hat es zumindest auch in der FAZ gestanden. Nur: So funktioniert das ganze nicht. Es genügt nicht zu schreiben: "Hiermit bezichtige ich mich 50 Millionen an Steuern hinterzogen zu haben." und dann mal abzuwarten was die Steuerfahndung alles so findet. Zum Zeitpunkt der Anzeige müssen die Unterlagen vollständig sein und das hat das Gericht wohl an dieser Stelle auch scharf ausgelegt.
Zitat Zudem war er auf seine Bank angewiesen.Diese mußte die Unterlagen (70.000 Blatt Papier) zusammenstellen.
Das ist aber sein Problem. Wenn ich eine Frist für die Abgabe meiner Steuerunterlagen nicht einhalte, kann ich mich auch nicht auf meine Bank berufen. Ich kann natürlich das Finanzamt um Aufschub bitten (!), dieses ist aber keinesfalls gehalten diesen Aufschub auch zu gewähren.
Zitat Es bleibt zudem die Frage, ob H. wirklich Herr über diese Vielzahl der Transaktionen war.
Das wäre am Ende die Standardverteidigung jedes Steuerhinterziehers. Es ist aber tatsächlich nicht wirklich relevant, entscheidend ist, dass er Herr seiner Transaktion hätte sein können, wenn er es gewollt hätte.
Zitat Es bleibt auch die Frage der Schuld seiner Steuerberater, die anscheinend eine unwirksame Selbstanzeige ausgearbeitet haben.
Das ist nun vollständig irrelevant. Wenn ich eine Steuererklärung anfertigen lasse muss ich mir die darin enthaltenen Fehler genauso zurechnen lassen. Für die strafrechtliche Beurteilung der Steuerhinterziehung selber ist es irrelevant und die schlechte Wahl des Steuerberaters kann keine strafmildernde Wirkung haben.
Zitat Es bleibt die Frage nach der Komplexität, derer die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht gewachesen war (3,5 Millionen)
Diese Argumentation sehe ich noch immer nicht im Ansatz: Die Tat wird zugegeben. Einzig die Frage ob die Selbstanzeige wirksam war ist von Relevanz und die Komplexität dieser Frage ist simpel, wenn darauf abgehoben wird, dass sie nicht vollständig war.
Zitat Insofern bleibt das Scheitern der Selbstanzeige im Dunkeln.Hier hätte eine Revision vielleicht erhellt.
Wohl eher nicht. Der Bundesgerichtshof geht mit Steuerhinterziehung eher noch schärfer um. Ich weiss auch beim besten Willen nicht was hier im Dunkeln bleiben soll: Man kann hier unterschiedlich beurteilen was wirksam ist, aber im Dunkeln liegt hier wenig.
Zitat Die Panik aus der diese geboren wurde ist rechtlich irrelevant.Hoeneß hat sich laut Richter "selbst ans Messer geliefert".Am Ende aus rein formalen Gründen.
Den ersten Satz kann ich teilen, den Rest absolut nicht. Hoeneß hat sich selbst ans Messer geliefert, hätte er das aber nicht getan, wäre er vermutlich wenige Tage später ans Messer geliefert worden. Er hatte schlicht keine Zeit mehr. Man kann nicht argumentieren, dass er davon gekommen wäre, wenn er sich mehr Zeit genommen hätte, die Zeit hatte er schlicht nicht.
Zitat Hier wird die Politik nun wach: "Anforderungen an die Selbstanzeige verschärfen", da ein kühlerer Kopf als Hoeneß hier der Gefängnisstrafe entkommen wäre.
Man muss schon so fair sein zu sagen, dass die Forderung aus der Politik schon deutlich länger existiert. Ziemlich genau seit der Staat mit der CD Hehlerei angefangen hat, ist aber ein etwas anderes Thema.
Zitat Die himmelschreiende Ungerechtigkeit, daß Hoeneß für einen Verlust durch ein paar Jahren Roulette-Spiel nun Abermillionen Steuern zahlen muß, macht mich krank.
NEIN. Und hier muss man auch deutlich sagen: NEIN. Das Hoeneß Steuern zahlen muss, hat etwas mit unserem Steuersystem zu tun. Das kann man generell ungerecht finden, ich meine nur nicht, dass Herr Hoeneß hier eine besondere Rolle zukommt. Das Herr Hoeneß widerum bestraft wird hat damit zu tun, dass er das Gesetz gebrochen hat. Man kann die Strafe unangemessen finden (das ist meine Meinung), aber DAS gestraft wird, ist absolut nicht zu beanstanden. Das ist ganz sicher keine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Das weiss auch Herr Hoeneß, nebenbei gesprochen. Er hat sich im ganzen letzten Jahr entsprechend geäussert. Hoeneß ist sicher kein Verbrecher, als den ihn unsere Politik gerne abstempeln will, aber er ist NICHT unschuldig. Absolut nicht. Wenn ich in einem Jahr 100.000 Euro verdiene und diese mit 40% besteuert werden (nicht unrealistisch), die Jahre darauf aber nix verdiene aber von irgendwas leben muss, kann ich die Kosten auch nicht retrospektiv auf meine alten Steuern anrechnen. Das kann dann eben auch nicht Uli Hoeneß.
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