Zitat von Noricus im Beitrag #34 Mittlerweile ist es viel schwieriger geworden, Einnahmen vor dem Finanzamt zu verstecken. Zumal der Staat ja auch nicht davor zurückschreckt, Straftaten (Hehlerei) zu begehen, um den Steuerbürger zu kontrollieren. Die Selbstanzeige ist für den Staat also weitgehend nutzlos geworden. Deshalb wird sie über kurz oder lang mit ziemlicher Sicherheit abgeschafft werden.
Es gibt beim Thema "Selbstanzeige" ein weitverbreitetes Missveständnis, das ich hier gerne aufräumen möchte. "Selbstanzeige" ist formaljuristisch nichts anderes als die Korrektur einer Steuererklärung.
Die Formulierung wird also i.d.R. nicht lauten "Hiermit bezichtige ich mich selbst, 1 Mio Steuern hinterzogen zu haben". Sondern z.B.: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Steuererklärung wie folgt korrigiere: Das Einkommen aus Kapitalvermögen beträgt 5,0 Mio. und nicht wie angegeben 4,0 Mio.".
WARUM die ursprüngliche Steuererklärung fehlerhaft war, ob aus Absicht oder aus Versehen, ist dabei irrelevant. Und das ist auch sinnvoll. Denn wie wollte man auch in den Kopf eines Menschen hineinsehen um seine Motive zu entschlüsseln?
Die Korrektur einer Steuererklärung sollte aber auch in Zukunft möglich sein.
Begründung: Das deutsche Steuerrecht ist sagenhaft komplex. Eine Person mit halbwegs umfangreicher Geschätstätigkeit kann daher auch ohne jede Hinterziehungs-Absicht in die Situation kommen, eine falsche Steuererklärung abgegeben zu haben. (Vielleicht hat man irgendwelche Erträge einfach vergessen. Oder ist irrtümlich von ihrer Steuerfreiheit ausgegangen. Oder man ging bei einem Geschäftsvorfall fälschlich von 7% Mwst. aus anstelle von 19%. Vielleicht hat man auch irgendeine Gesetzesänderung nicht mitbekommen. Sagen wir mal die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilengeschäften, so dass man irrtümlich glaubte, der Erlös aus einem Immobilienverkauf sei steuerfrei. Sowas kann im übrigen aufgrund der Komplexität der Vorschriften auch dem besten Steuerberater einmal passieren). Was soll diese Person nun tun, wenn ihr der Fehler 2 Jahre später auffällt?
Bei derzeitiger Gesetzeslage ist die Sache einfach: Sie schreibt ihrem Finanzamt und korrigiert ihre Steuererklärung. Es gibt einen neuen Steuerbescheid (in dem die verspätet gezahlte Steuer übrigens sehr üppig verzinst werden muss). Causa finita.
Wenn man diese Möglichkeit nun aber abschaffen würde, dann bliebe dieser Person nur, darauf zu hoffen, dass der Fehler nicht auffällt. Man würde damit völlig unnötig sehr viele Menschen kriminalisieren.
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