Zitat von Noricus im Beitrag #34 Mittlerweile ist es viel schwieriger geworden, Einnahmen vor dem Finanzamt zu verstecken. Zumal der Staat ja auch nicht davor zurückschreckt, Straftaten (Hehlerei) zu begehen, um den Steuerbürger zu kontrollieren. Die Selbstanzeige ist für den Staat also weitgehend nutzlos geworden. Deshalb wird sie über kurz oder lang mit ziemlicher Sicherheit abgeschafft werden.
Es gibt beim Thema "Selbstanzeige" ein weitverbreitetes Missveständnis, das ich hier gerne aufräumen möchte. "Selbstanzeige" ist formaljuristisch nichts anderes als die Korrektur einer Steuererklärung.
Im Steuerrecht existieren mehrere Normen, die eine Berichtigung ermöglichen bzw zu dieser verpflichten, lieber Florian. Die "Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung" ist in § 371 AO geregelt und betrifft nur die (vorsätzliche) Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Für die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO sind dort in Abs. 3 zum Teil auf den § 370 AO verweisende Strafbefreiungsregelungen vorgesehen. § 153 AO verpflichtet unabhängig vom Verschulden/von einem strafbaren Handeln zu einer Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen (wenn der Fehler vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird). Es wäre jetzt ein Leichtes, den § 371 AO zu streichen und den Verweis in § 378 Abs. 3 AO durch eine komplett ausformulierte Bestimmung zu ersetzen.
Ich denke, es geht in der ganzen Diskussion nur um § 371 AO, also die Strafbefreiung bei (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung. Den § 378 Abs. 3 AO zu streichen wäre angesichts der Komplexität des deutschen Steuerrechts in der Tat höchst bedenklich, weil dann wirklich eine Kriminalisierung weiter Teile der Bevölkerung einträte.
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