Zitat Wenn am Wochenende die Europäer aufgerufen sind, ein neues Parlament zu wählen, werden einige Millionen Menschen vor einer doppelten Entscheidung stehen: Für sie geht es nicht nur um die Frage was, sondern auch wo sie wählen sollen. Denn Bürger, die zwei Staatsangehörigkeiten haben, sind mit großer Wahrscheinlichkeit gleichzeitig in mehreren Wahlregistern eingetragen.
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Was passiert allerdings wenn ein übereifriger Wähler sich diese Botschaft allzu sehr zu Herzen nimmt und dabei gleich zweimal seine Stimme abgibt? Zwar steht in der Wahlbenachrichtigung ausdrücklich drin: Jeder Wähler darf ein und nur ein Mal wählen.
Wer zwei Mal wählt, kann nach Paragraf 107 des Strafgesetzbuches wegen Wahlfälschung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
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Letztlich ist das Gewissen der Wähler der einzige Schutzmechanismus gegen die Doppelwahl. Ein Sprecher der italienischen Botschaft räumt dies sogar offen ein: "Jeder Wähler trägt selbst die Verantwortung: Wenn er redlich ist, wird er seine Stimme wie alle anderen nur einmal abgeben", sagt er.
Nun sitze ich vor dem Fernseher und sehe wie Giovanni di Lorenzo (Ja, genau- der von der Zeit. ) bei Jauch sitzt und anscheinend erzählt, dass er sowohl in Italien als auch in Deutschland gewählt hat...
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